Die EU-Verodnungen

Die EU-Verordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945 definieren den Rahmen für den sicheren Betrieb von Drohnen im europäischen Luftraum (EU- und EASA-Mitgliedstaaten). Sie sind seit dem 30. Dezember 2020 vollständig anzuwenden. Mit ihnen wurden nicht nur einheitliche Regeln zu den Bau- und Zulassungsvorschriften, sowie zum Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge auf europäischer Ebene definiert, sondern auch ein gänzlich neuer Ansatz in der Einteilung der UAS-Klassen und Betriebskategorien gewählt. 

Während die alten Regeln den Betrieb der UAS strikt nach Gewichtsklassen gestaffelt hat, erfolgt die neue Einteilung nun nach dem Betriebsrisiko. 

Dieser neue
 risikobasierte Ansatz zielt insbesondereauf die Minimierung von Boden- und Luftrisiken beim Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und schafft ein Gleichgewicht zwischen 
der Verpflichtung von UAS Herstellern und UAS-Betreibern in Bezug auf Sicherheit, Wahrung der Privatsphäre, Umwelt- und Lärmschutzauflagen.

Nach der neuen Regelung gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Freizeit und kommerziellen Einsatz – nur noch nach dem Risiko. Danach richtet sich was man darf und was nicht. Umgesetzt wird das Konzept mithilfe technischer UAS-Klassen (C0-C6) und den neuen Betriebskategorien A1, A2 und A3.